Kurator:in
Der:die Kurator:in für den Hauptstadtkulturfonds bereitet die Entscheidungen für den Gemeinsamen Ausschuss vor. Er:sie führt mit Stimmrecht den Vorsitz in der Jury und nimmt an deren Sitzungen teil. Außerdem unterbreitet er:sie dem Gemeinsamen Ausschuss die Förderempfehlungen der Jury und trägt ggf. eigene vor.
Der:die Kurator:in ist außerdem Mitglied und Sprecher:in des Expertengremiums für die Förderschiene für publikumsstarke Sonderausstellungen.
Der:die Kurator:in entscheidet über die Vergabe der Wiederaufnahmeförderung des Hauptstadtkulturfonds.
Berufung
Der:die Kurator:in wird vom Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds für zwei Jahre berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich.